Montag, 18. November 2013

Urteil  des Verfassungsgerichtes  Leipzig  vom 15.11.2013
Stellungnahme durch die AGFS (Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Sachsen)

 Die Verkündung des Urteils des sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft kann als eine Sternstunde des demokratischen Rechtsstaates angesehen werden.  Der Klage wurde in vollem Umfang Recht gegeben und es wurden umfangreiche Anforderungen an erforderliche Neuregelungen gestellt.
Ausgehend von dem Auftrag der sächsischen Verfassung, dass Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft die Bildung der Jugend gewährleisten, wurde ausgeführt, dass dafür auch vergleichbare Bedingungen erforderlich sind, der Staat also auch neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft für eine angemessene Förderung der freien Schulen verantwortlich ist. So wurde gefordert, dass bei der Bemessung der Bezuschussung die Gesamtkosten an sächsischen Schulen zu betrachten sind und in einem transparenten Verfahren die Zuschüsse abgeleitet werden müssen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass Annahmen der getroffenen Regelungen dauerhaft zutreffend sind, die gesetzlichen Regelungen also ständig evaluiert werden müssen. Die Schulgelderstattung, die bisher nur aus sozialen Gründen vorgesehen war, darf nicht wegfallen, sie ist vielmehr auszuweiten. Bei der Frage der Lernmittelfreiheit sind die freien Schulen wie die öffentlichen zu behandeln. Auch eine Wartefrist vor der Bezuschussung muss neu geregelt werden: 4 Jahre ohne finanziellen Ausgleich sind verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof hat deutlich herausgearbeitet, dass die Regelungen der sächsischen Verfassung für freie Schulen über die Anforderungen aus dem Grundgesetz hinausgehen, sie müssen nun aber in rechtliche Regelungen übersetzt werden.
Der gestellte Zeitrahmen für die Neuregelungen bis Ende 2015 ist zwar weit, sollte aber durch eine Übergangsregelung abgefedert werden.
Die sächsischen Schulen in freier Trägerschaft werden versuchen, im konstruktiven Gespräch mit den Abgeordneten den Neugestaltungsprozess zu unterstützen.

Das ausführliche Urteil sowie die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie auf unserer Startseite www.freie-schulen-de

Mit freundlichem Gruß
Konrad Schneider
Sprecher AGFS





MDR - Berichterstattung
Urteil sächsischer Verfassungsgerichtshof - Etatkürzung für freie Schulen verfassungswidrig
Sachsen muss die Finanzierung der Privatschulen komplett neu regeln. Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig erklärte am Freitag, die von der CDU/FDP-Koalition beschlossenen Einschnitte bei der Finanzierung der freien Schulen seien verfassungswidrig. Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 müsse der Gesetzgeber die Regelungen zur Schulfinanzierung verfassungskonform gestalten. Das Urteil wurde nicht nur von den Klagenden, sondern auch den Vertretern der Landesregierung begrüßt.
Gleichbehandlungsgebot verletzt
Das Gericht gab mit dem Urteil einer Klage der Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken statt. Hintergrund sind die Regelungen im Haushaltbegleitgesetz 2011/2012. Darin wurde unter anderem die Wartezeit bis zum Einsetzen der finanziellen Förderung auf vier Jahre verlängert, bisherige Regelungen zum Schulgeldersatz gestrichen und die Förderungen für neue Schulen von einer Mindestschüleranzahl abhängig gemacht. Nach Ansicht des Gerichts verletzen diese Neuregelungen nicht nur die Pflicht zur Förderung des Ersatzschulwesens. Auch die Privatschulfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot würden dadurch außer Kraft gesetzt, urteilten die Richter.
SACHSENSPIEGEL
Kürzungen bei freien Schulen nicht rechtens
Jedes zehnte Kind in Sachsen besucht eine Schule mit eigenem Bildungskonzept. Deren Stütze vom Land wurde vor drei Jahren gekürzt. Das wurde nun als verfassungswidrig erklärt.
15.11.2013, 19:00 Uhr | 02:14 min
Mit dem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof das Land Sachsen dazu verpflichtet, die neuen Regelungen transparent und sachgerecht darzustellen. So müssten wesentliche Kostenfaktoren für die Zuschüsse eingerechnet werden. Das Gericht kritisierte die Praxis der vergangenen Jahre, in dem die Sachkosten für die freien Schulen lediglich frei geschätzt wurden.




Koalition dankbar für "klares Urteil"

Kultusministerin Kurth will eine faire Lösung mit den freien Schulen erarbeiten.
Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth begrüßte die "deutlichen Hinweise" im Urteil zur Finanzierung der freien Schulen. Es herrsche nun Klarheit. Kurth kündigte an, dass ihr Haus das Urteil jetzt analysieren und Lösungsvorschläge erarbeiten wird. "Mein Ziel ist es, eine faire Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft durch den Freistaat zu gewährleisten." Beim Erarbeiten einer neuen Regelung gelte das Prinzip "Sorgfalt vor Eile". Vor der Landtagswahl im kommenden Jahr werde es keine Novellierung geben.
Die FDP räumte ein, dass die Kürzungen "nicht optimal" gewesen seien. Der bildungspolitische Sprecher Norbert Bläsner dankte dem Gericht für sein "klares Urteil". "Wir müssen uns ehrlich eingestehen, dass der damals geschlossene Kompromiss, um den vom damaligen Kultusminister Wöller geplanten Kahlschlag bei freien Schulen zu verhindern, kein guter war. Dieser hatte im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 insgesamt 14,9 Millionen Euro streichen wollen, was die Koalitionsfraktionen eilends verhindern mussten." Bläsner sagte, die neue Finanzierung sollte so schnell wie möglich und nicht erst Ende 2015 stehen. Die Regierung werde dabei eng mit den freien Trägern zusammenarbeiten.
"Der Konflikt hat leider allzu oft den Blick verstellt für das, was die Freien Schulen ausmacht. Schulen in freier Trägerschaft machen die Schullandschaft in Sachsen bunter, sie bereichern und ergänzen das Schulangebot. Diese Vielfalt gilt es wertzuschätzen. Sie bietet den Eltern Wahlmöglichkeiten, die erhalten werden müssen."

Brunhild Kurth, Kultusministerin Sachsen

Bleibt zu hoffen, dass die Verhandlungen bald eine umsetzbare Regelung zur Durchführung auf den Tisch bringen und  bis 2015  eine Übergangsregelung in Kraft tritt.
Wir nehmen Frau Kurth und die Verantwortlichen beim Wort.
Die Schullandschaft soll noch bunter werden.

Vielen Dank allen Verantwortlichen der Freien Schulen Sachsen, welche dieses Urteil erwirkt haben. 
Wir  sind bei den nächsten Aktionen und zum LER - Treffen demnächst dabei.
E. Schumann

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