Urteil des
Verfassungsgerichtes Leipzig vom 15.11.2013
Stellungnahme durch die AGFS (Arbeitsgemeinschaft Freier
Schulen Sachsen)
Die Verkündung des
Urteils des sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 zur
Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft kann als eine Sternstunde des demokratischen
Rechtsstaates angesehen werden. Der Klage wurde in vollem Umfang Recht gegeben
und es wurden umfangreiche Anforderungen an erforderliche Neuregelungen
gestellt.
Ausgehend von dem Auftrag der sächsischen Verfassung, dass Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft die Bildung der Jugend gewährleisten, wurde ausgeführt, dass dafür auch vergleichbare Bedingungen erforderlich sind, der Staat also auch neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft für eine angemessene Förderung der freien Schulen verantwortlich ist. So wurde gefordert, dass bei der Bemessung der Bezuschussung die Gesamtkosten an sächsischen Schulen zu betrachten sind und in einem transparenten Verfahren die Zuschüsse abgeleitet werden müssen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass Annahmen der getroffenen Regelungen dauerhaft zutreffend sind, die gesetzlichen Regelungen also ständig evaluiert werden müssen. Die Schulgelderstattung, die bisher nur aus sozialen Gründen vorgesehen war, darf nicht wegfallen, sie ist vielmehr auszuweiten. Bei der Frage der Lernmittelfreiheit sind die freien Schulen wie die öffentlichen zu behandeln. Auch eine Wartefrist vor der Bezuschussung muss neu geregelt werden: 4 Jahre ohne finanziellen Ausgleich sind verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof hat deutlich herausgearbeitet, dass die Regelungen der sächsischen Verfassung für freie Schulen über die Anforderungen aus dem Grundgesetz hinausgehen, sie müssen nun aber in rechtliche Regelungen übersetzt werden.
Der gestellte Zeitrahmen für die Neuregelungen bis Ende 2015 ist zwar weit, sollte aber durch eine Übergangsregelung abgefedert werden.
Die sächsischen Schulen in freier Trägerschaft werden versuchen, im konstruktiven Gespräch mit den Abgeordneten den Neugestaltungsprozess zu unterstützen.
Das ausführliche Urteil sowie die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie auf unserer Startseite www.freie-schulen-de
Mit freundlichem Gruß
Konrad Schneider
Sprecher AGFS
Ausgehend von dem Auftrag der sächsischen Verfassung, dass Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft die Bildung der Jugend gewährleisten, wurde ausgeführt, dass dafür auch vergleichbare Bedingungen erforderlich sind, der Staat also auch neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft für eine angemessene Förderung der freien Schulen verantwortlich ist. So wurde gefordert, dass bei der Bemessung der Bezuschussung die Gesamtkosten an sächsischen Schulen zu betrachten sind und in einem transparenten Verfahren die Zuschüsse abgeleitet werden müssen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass Annahmen der getroffenen Regelungen dauerhaft zutreffend sind, die gesetzlichen Regelungen also ständig evaluiert werden müssen. Die Schulgelderstattung, die bisher nur aus sozialen Gründen vorgesehen war, darf nicht wegfallen, sie ist vielmehr auszuweiten. Bei der Frage der Lernmittelfreiheit sind die freien Schulen wie die öffentlichen zu behandeln. Auch eine Wartefrist vor der Bezuschussung muss neu geregelt werden: 4 Jahre ohne finanziellen Ausgleich sind verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof hat deutlich herausgearbeitet, dass die Regelungen der sächsischen Verfassung für freie Schulen über die Anforderungen aus dem Grundgesetz hinausgehen, sie müssen nun aber in rechtliche Regelungen übersetzt werden.
Der gestellte Zeitrahmen für die Neuregelungen bis Ende 2015 ist zwar weit, sollte aber durch eine Übergangsregelung abgefedert werden.
Die sächsischen Schulen in freier Trägerschaft werden versuchen, im konstruktiven Gespräch mit den Abgeordneten den Neugestaltungsprozess zu unterstützen.
Das ausführliche Urteil sowie die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie auf unserer Startseite www.freie-schulen-de
Mit freundlichem Gruß
Konrad Schneider
Sprecher AGFS
MDR -
Berichterstattung
Urteil sächsischer Verfassungsgerichtshof - Etatkürzung
für freie Schulen verfassungswidrig
Sachsen muss die Finanzierung der Privatschulen komplett
neu regeln. Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig erklärte am
Freitag, die von der CDU/FDP-Koalition beschlossenen Einschnitte bei der
Finanzierung der freien Schulen seien verfassungswidrig. Spätestens bis zum 31.
Dezember 2015 müsse der Gesetzgeber die Regelungen zur Schulfinanzierung
verfassungskonform gestalten. Das Urteil wurde nicht nur von den Klagenden,
sondern auch den Vertretern der Landesregierung begrüßt.
Gleichbehandlungsgebot verletzt
Das Gericht gab mit dem Urteil einer Klage der
Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken statt. Hintergrund sind die
Regelungen im Haushaltbegleitgesetz 2011/2012. Darin wurde unter anderem die
Wartezeit bis zum Einsetzen der finanziellen Förderung auf vier Jahre
verlängert, bisherige Regelungen zum Schulgeldersatz gestrichen und die
Förderungen für neue Schulen von einer Mindestschüleranzahl abhängig gemacht.
Nach Ansicht des Gerichts verletzen diese Neuregelungen nicht nur die Pflicht
zur Förderung des Ersatzschulwesens. Auch die Privatschulfreiheit und das
Gleichbehandlungsgebot würden dadurch außer Kraft gesetzt, urteilten die
Richter.
SACHSENSPIEGEL
Kürzungen bei freien Schulen nicht rechtens
Jedes zehnte Kind in
Sachsen besucht eine Schule mit eigenem Bildungskonzept. Deren Stütze vom
Land wurde vor drei Jahren gekürzt. Das wurde nun als verfassungswidrig
erklärt.
15.11.2013, 19:00 Uhr | 02:14 min
Mit dem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof das Land
Sachsen dazu verpflichtet, die neuen Regelungen transparent und sachgerecht
darzustellen. So müssten wesentliche Kostenfaktoren für die Zuschüsse
eingerechnet werden. Das Gericht kritisierte die Praxis der vergangenen Jahre,
in dem die Sachkosten für die freien Schulen lediglich frei geschätzt wurden.
Koalition dankbar für "klares Urteil"
Kultusministerin Kurth will eine faire Lösung mit den freien
Schulen erarbeiten.
Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth begrüßte die
"deutlichen Hinweise" im Urteil zur Finanzierung der freien Schulen.
Es herrsche nun Klarheit. Kurth kündigte an, dass ihr Haus das Urteil jetzt
analysieren und Lösungsvorschläge erarbeiten wird. "Mein Ziel ist es, eine faire Unterstützung der Schulen in
freier Trägerschaft durch den Freistaat zu gewährleisten." Beim
Erarbeiten einer neuen Regelung gelte das Prinzip "Sorgfalt vor
Eile". Vor der Landtagswahl im kommenden Jahr werde es keine Novellierung
geben.
Die FDP räumte ein, dass die Kürzungen "nicht
optimal" gewesen seien. Der bildungspolitische Sprecher Norbert Bläsner
dankte dem Gericht für sein "klares Urteil". "Wir müssen uns
ehrlich eingestehen, dass der damals geschlossene Kompromiss, um den vom
damaligen Kultusminister Wöller geplanten Kahlschlag bei freien Schulen zu
verhindern, kein guter war. Dieser hatte im Regierungsentwurf des
Doppelhaushalts 2011/2012 insgesamt 14,9 Millionen Euro streichen wollen, was
die Koalitionsfraktionen eilends verhindern mussten." Bläsner sagte, die neue Finanzierung sollte so schnell wie möglich und
nicht erst Ende 2015 stehen. Die Regierung werde dabei eng mit den freien
Trägern zusammenarbeiten.
"Der Konflikt hat leider allzu oft den Blick
verstellt für das, was die Freien Schulen ausmacht. Schulen in freier
Trägerschaft machen die Schullandschaft in Sachsen bunter, sie bereichern und
ergänzen das Schulangebot. Diese Vielfalt gilt es wertzuschätzen. Sie bietet
den Eltern Wahlmöglichkeiten, die erhalten werden müssen."
Brunhild Kurth, Kultusministerin Sachsen
Bleibt zu hoffen, dass die Verhandlungen bald eine umsetzbare Regelung zur Durchführung auf den Tisch bringen und bis 2015 eine Übergangsregelung in Kraft tritt.
Wir nehmen Frau Kurth und die Verantwortlichen beim Wort.
Die Schullandschaft soll noch bunter werden.
Vielen Dank allen Verantwortlichen der Freien Schulen Sachsen, welche dieses Urteil erwirkt haben.
Wir sind bei den nächsten Aktionen und zum LER - Treffen demnächst dabei.
E. Schumann
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